Rechtsanwalts-Honorar
Zeithonorar (Stundensatz)
Bei dieser (gängigen) Abrechnungsart wird ein fixer Stundensatz vereinbart. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.
Der Stundensatz wird je nach Komplexität der rechtlichen Angelegenheit in Beachtung der Angemessenheit zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbart.
Gesetzlicher Tarif
Das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) legen für die Verrechnung anwaltlicher Leistungen genaue Kriterien fest. Die Höhe des Honorars orientiert sich dabei am Streitwert (= Bewertung der Rechtssache). Nach diesem Tarif wird häufig in klassischen (streitigen) Zivilverfahren abgerechnet.
Pauschalhonorar
Wenn der zu erwartende Arbeits- und Zeitaufwand für den Rechtsanwalt seriös abgeschätzt werden kann, ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorares möglich. Der Vorteil: Die anwaltlichen Kosten sind von Beginn an festgelegt und der Mandant hat mit dieser Methode den besten Überblick.