Neulich sah sich ein bislang unbescholtener Beschuldigter mit einem schwer-wiegenden Vorwurf konfrontiert: Gegen ihn wurde wegen des Verdachts der mehrfachen Vergewaltigung sowie auch des Menschenhandels ermittelt.
Der Beschuldigte beauftragte den Innsbrucker Strafverteidiger Matthias Holzmann mit der Vertretung im Strafverfahren.
RA Matthias Holzmann hat seinen Mandanten auf die - psychisch belastende - Einvernahme bei der Polizei vorbereitet und diesem dort auch Beistand geleistet.
Dank perfekter Vorbereitung auf die Beschuldigteneinvernahme konnten im Rahmen der polizeilichen Befragung entscheidende entlastende Hinweise beigebracht werden.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat folglich die Verfahren wegen Vergewaltigung sowie Menschenhandel eingestellt.
Aus Sicht der Behörde verblieb allerdings der Verdacht nach § 205a Abs 1 StGB, also Verletzung der sexuellen Selbstbestimmtheit, bestehen und erhob Anklage.
Im Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck erarbeitete die Verteidigung folglich einen Freispruch: Das Gericht erachtete die Vorwürfe des Opfers als nicht glaubwürdig.
Der Mandant ist mittlerweile rechtskräftig freigesprochen.
Aktuell kämpft Verteidiger Matthias Holzmann noch für einen fairen Kostenersatz nach § 393a StPO.
Fazit: Wenn Sie Beschuldigter/Beschuldigte sind, beauftragen Sie so früh wie möglich einen Verteidiger/eine Verteidigerin!
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