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RA Mag. Matthias Holzmann

Freispruch - Großprozess gegen Türsteher

Ein junger Türsteher musste sich Ende Jänner 2023 im großen Innsbrucker Schwurgerichtssaal vor dem Landesgericht Innsbruck gemeinsam mit 11 anderen Personen wegen Raufhandel und schwerer Sachbeschädigung verantworten.


Der Türsteher beauftragte den Innsbrucker Strafverteidiger Matthias Holzmann mit seiner Vertretung in diesem Großverfahren.


Zur Vorgeschichte:

Im September 2022 kam es in einer bekannten Innsbrucker Diskothek zu einer Massen-Schlägerei zwischen einer Gäste-Gruppe und den anwesenden Türstehern.


Vom Tathergang existieren zahlreiche Überwachungsvideos sowie auch Handyvideos.


Strafverteidiger Matthias Holzmann hat sämtliches Video- und Aktenmaterial akribisch studiert und in der Hauptverhandlung beantragt, die relevanten Passagen vorspielen zu lassen. Das Gericht ist diesem Antrag gefolgt.


Strafverteidiger Holzmann konnte dadurch belegen, dass sein Mandant nicht tatbildlich im Sinne des Raufhandels agiert hat, sondern lediglich Notwehr- bzw. Nothilfe-Handlungen gesetzt hat. Diese Verhaltensweise ist nach ständiger Rechtsprechung kein feindseliger Angriff iSd § 91 Abs 1 StGB.


Ebenso konnte Strafverteidiger Holzmann belegen, dass sein Mandant an keiner Sachbeschädigung mitgewirkt hat.


Das Gericht verhängte daraufhin einen Freispruch.


Da der Mandant von RA Holzmann von einigen Gästen verletzt wurde, schloss sich der Strafverteidiger im Auftrag seines Mandanten mit einem Teil-Schmerzengeld im Verfahren als Privatbeteiligter an.


Im Beweisverfahren gelang es dem Tiroler Strafverteidiger Matthias Holzmann die Verletzungen seines Mandanten unter Beweis zu stellen. Die identifizierbaren Angreifer wurden (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen.


Der Mandant von RA Holzmann erhielt folglich einen (erstinstanzlichen, nicht rechtskräftigen) Privatbeteiligten-Zuspruch betreffend das Teil-Schmerzengeld.


Der Mandant ist erleichtert.







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